HHC: Eine legale Alternative für THC?

 Allgemeine Informationen:
HHC ist ein Cannabinoid, welches in kleinen Mengen natürlich in der Hanfpflanze
vorkommt. Es ist strukturell ähnlich wie das bekannte THC
(Tetrahydrocannabinol), das psychoaktive Eigenschaften aufweist. Allerdings unterscheidet
sich HHC in seiner molekularen Struktur und wird als legale Alternative für das
aktuell (noch) illegale Delta-9-THC verwendet.



Gesundheitliche Vorteile und therapeutisches Potenzial von HHC:
Da wir HHC-Produkte auf unserem Webshop vertreiben, dürfen wir aus rechtlichen
Gründen keine Heilsversprechen machen, weshalb wir in diesem Beitrag auf diesen
wichtigen Teil leider nicht eingehen können.



Wie ähnlich sind sich HHC und THC?:
Hinsichtlich der chemischen Struktur sind THC und HHC einander sehr ähnlich.
Der einzige bemerkenswerte Unterschied zwischen den beiden Verbindungen besteht
darin, dass HHC eine zusätzliche Kohlenstoffbindung und ein Esteratom aufweist.

Diese geringfügigen molekularen Unterschiede haben zur Folge, dass HHC eine
stabilere Verbindung als THC ist. HHC ist weniger anfällig für den Abbau durch
Hitze und Licht, was die Haltbarkeit verlängern könnte.

Die strukturelle Ähnlichkeit von HHC und THC ist wahrscheinlich der Grund
dafür, dass die Verbindung sowohl an CB1- als auch an CB2-Rezeptoren binden
kann (beachte hierbei, dass Cannabinoide und Cannabinoid-Rezeptoren nach einem
Schloss-und-Schlüssel-Prinzip wirken), was auch erklären würde, warum HHC
ähnliche Wirkungen wie THC erzeugt.



Ist HHC so stark wie THC?:
Eine 2021 veröffentlichte in silico-Analyse zum molecular docking zeigt, dass
HHC und Δ9-THC vergleichbare Bindungsaffinitäten zum CB1- und CB2-Rezeptor
aufweisen sollten. (Aviz-Amador et al. 2021)

Eine weitere 2023 veröffentlichte Studie legt ebenfalls nahe, dass β-HHC eine
vergleichbare Bindungsaffinität und funktionale Aktivität an den CB1- und
CB2-Rezeptoren zeigt wie Δ9-THC. Jedoch wies 9α-HHC in dieser Studie eine rund
zehnfach geringere Bindungsaktivität und funktionale Aktivität auf. (Nasrallah
& Garg 2023).


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzt die Wirkung von HHC im
Vergleich zu THC wie folgt ein:

Das Bundesinstitut für Risikobewertung bezieht sich hier auf β-HHC. Bei der
Herstellung von HHC entstehen zwei Varianten von HHC: β-HHC & α-HHC

Im Gegensatz zu β-HHC scheint α-HHC eine deutlich geringere Bindungsaffintät im
körpereigenen Endocannabinoidsystem an den CB1- und CB2-Rezeptoren zu haben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht deshalb zutreffend, dass die
Angabe des HHC-Gehalts vieler Hersteller nicht eindeutig zu vergleichen ist, da
das verwendete HHC je nach Herstellung unterschiedlich hohe Anteile an β-HHC
& α-HHC haben kann:


Abschließend ist davon auszugehen, dass auf dem Markt erhältliche HHC-Produkte
je nach Herstellungsverfahren mit im Ergebnis unterschiedlichem Anteil von
β-HHC und α-HHC, eine um ca. 20-50 % niedrigere Wirkpotenz wie (noch) illegale
Δ9-THC-Produkte haben.

Beispiel: Eine HHC-Blüte mit 30 % HHC wäre damit in ihrer
Bindungsaffinität sowie funktionalen Aktivität mit einer 15-24 prozentigen
THC-Blüte vergleichbar.

Hinweis: Teilweise bieten Hersteller sowie Händler von u.a.
HHC-Blüten utopische HHC-Gehalte von 40, 50 oder mehr Prozent an. Von solchen
HHC-Gehalten ist bei HHC-Blüten abzuraten. Diese extrem hohen HHC-Gehalte
werden entweder zu hoch angegeben, was auf einen unseriösen Hersteller oder
Händler hinweist oder die Blüten sind nicht mehr genießbar, da sowohl das
Abbrennverhalten als auch das Flavour stark darunter leiden. (Ausgenommen:
HHC-Vapes, Moonrocks, etc.)



Ist HHC legal?:

Deutschland:
Nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte fällt HHC nicht unter das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).


Das Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt die Legalität von HHC im
deutschen Rechtsraum:



Andere Länder:
Wir haben nur für Deutschland eine rechtliche Einschätzung unserer
Rechtsanwälte eingeholt. Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Situation von
HHC je nach Region/Land unterschiedlich sein kann. Konsultieren Sie immer die
aktuellen Gesetze und Vorschriften in Ihrer Gegend, bevor Sie HHC-Produkte
verwenden.



Wie wird HHC hergestellt?:
HHC wurde erstmals 1944 in den USA von dem Chemiker Roger Adams synthetisiert,
der die Verbindung durch Hinzufügen von Wasserstoffmolekülen zu Delta-9-THC
herstellte, ein Prozess, der als Hydrierung bekannt ist. 

Später entdeckten Wissenschaftler kleine Mengen an natürlichem Vorkommen von
HHC in Hanfsamen und Pollen. 

Im größeren Maßstab erfolgt die Herstellung semi-synthetisch, ausgehend von
Cannabidiol (CBD), welches aus Nutzhanf gewonnen wird. Dabei wird CBD in einem
ersten Schritt säurekatalysiert zu Δ8-THC und Δ9-THC umgewandelt und in einem
zweiten Schritt zu HHC hydriert. Der Prozess der Hydrierung (Addition von
Wasserstoff) wird beispielsweise auch bei der Herstellung von Margarine
verwendet.

Bei der semi-synthetischen Herstellung entsteht typischerweise eine Mischung
der Epimere 9β-HHC und 9α-HHC, wobei das Verhältnis je nach Synthesemethode
variieren kann. 

HHC kann theoretisch auch vollsynthetisch hergestellt werden. Dies ist aufgrund
höherer Kosten in größerem Maßstab aber wahrscheinlich wenig verbreitet und
wird von verantwortungsvollen (!) Herstellern nicht angewendet.

 

Gesundheitliche Risiken von
HHC:

Angesichts seiner Neuheit in der weit verbreiteten Nutzung (trotz der
Entdeckung vor vielen Jahrzehnten) ist es einfach zu früh, um abschließende
Schlussfolgerungen zu eventuellen gesundheitlichen Risiken von HHC zu
ziehen. 

Erfahrungsberichte von Langzeitkonsumenten lassen darauf schließen, dass
HHC-Produkte ähnliche Eigenschaften, sowie Risiken wie THC-reiche Produkte
haben, negative Effekte wie beispielsweise Paranoia sogar seltener auftreten
sollen. Es gibt jedoch kaum klinische Studien oder Untersuchungen an Menschen,
die diese Behauptungen untermauern könnten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt die Risiken von
HHC-Konsum in seiner Stellungnahme wie folgt:


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht hier auf mögliche Risiken
durch Rückstände im HHC ein, u.a. von im Herstellungsprozess verwendeten
Katalysatoren. 

Leider gibt es noch keine Richtlinien oder Gütesiegel etc., welche Kunden vor
mit Rückständen von Katalysatoren verunreinigten HHC-Produkten (u.a.
Schwermetalle wie Nickel, Platin, Palladium oder Iridium) wirksam schützen.
Aktuell ist es für Kunden von HHC-Produkten deshalb leider noch eine aus dem
Bauch heraus getroffene Entscheidung, welchem Hersteller / Händler sie ihr
Vertrauen schenken. Eine einheitliche Regulierung / Zertifizierung und
staatliche Überwachung des Herstellungsprozesses wird von uns als 4TWENTY politisch
gewünscht, neben der raschen Umsetzung der geplanten Legalisierung von Cannabis
im Allgemeinen. 



Hinweis:
Wir beziehen HHC-Produkte von einem seriösen Produzenten. In den
Produktionsprozess ist sowohl ein auf Cannabinoide spezialisierter Professor,
ein Chemiker sowie ein Labortechniker involviert, welche ihre akademischen
sowie beruflichen Erfahrungen einsetzen, um unsere HHC-Produkte frei von
Verunreinigungen von u.a. Katalysatoren herstellen zu können. Das hergestellte
HHC-Isolat wird regelmäßig von Drittlaboren auf Verunreinigungen und
Schwermetalle untersucht. 

Unsere Produzenten sind sowohl GMP-lizensiert (Good-Manufacturer-Practice), als
auch GACP-lizensiert.



Fazit:

HHC scheint ähnliche Wirkungen wie THC zu haben, jedoch mit etwas schwächerem Wirkpotenzial gesundheitliche Risiken durch Verunreinigungen der HHC-Produkte durch Rückstände von
Katalysatoren (Schwermetalle) sind möglich, achte auf einen seriösen Hersteller!

HHC-Produkte scheinen im Sinne der „harm reduction“ ein positiver Trend für die Gesundheit von Cannabiskonsumenten zu sein, da viele der Millionen Deutschen Cannabis-Konsumenten ihr Cannabis aktuell (noch) auf einem Schwarzmarkt
kaufen müssen, wo sie Gefahr laufen unwissentlich gefährliche
Streckmittel, sowie vollsynthetische Cannabinoide (200-500-fache
Bindungsaffinität von Δ9-THC, hohe Toxizität etc.) zu konsumieren.

Wir haben dir hier die wichtigsten Informationen zum Thema HHC zusammengefasst.
Auf mögliche positive Effekte und therapeutischen Nutzen von HHC dürfen wir aus
rechtlichen Gründen nicht eingehen. Wenn du dich u.a. zur aktuellen Studienlage
zu HHC weiter informieren möchtest haben wir dir die Stellungnahme des
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), sowie den Bericht des EMCDDA, welches
sich ebenfalls mit HHC auseinandergesetzt hat, verlinkt:

Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/hexahydrocannabinol-hhc-in-lebensmitteln-hinweise-auf-psychoaktive-wirkungen.pdf

Bericht des EMCDDA (European
Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction):
https://www.emcdda.europa.eu/publications/technical-reports/hhc-and-related-substances_en



Haftungsausschluss:
Dieser Inhalt ist nur für Bildungszwecke gedacht. Die bereitgestellten
Informationen stammen aus Forschungsarbeiten, die aus externen Quellen
zusammengetragen wurden.

Diese Informationen stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar.

Stand Oktober 2023

 

 

 

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    Das HHC Cannabinoid
    soll ähnliche Effekte wie THC hervorrufen, jedoch mit einer reduzierten
    psychoaktiven Wirkung. Anwender berichten von beruhigenden und entspannenden
    Effekten. HHC ist so neu auf dem Markt, dass die meisten verfügbaren
    Informationen über seine möglichen Wirkungen auf Erfahrungsberichten
    beruhen.

  • Ist HHC Legal?

    HHC Produkte
    unterstehen derzeit nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz.

    *Stand Februar 2023

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    Fachlaboren analysiert um höchstmögliche Reinheit und Qualität sicherzustellen.

  • kein THC

    kein CBD

    natürliches Cannabinoid 

    kein voll-synthetischen Produkt 

    nicht zu verwechseln mit synthetischem Cannabinol wie „Spice“

    aus Biomasse hergestellt

    Abgabe ab dem 18. Lebensjahr

    ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren

    HHC sollte nicht beim führen von Fahrzeugen und bedienen von Maschinen
    angewendet werden

    untersteht derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz

     

    hierbei handelt es sich um keine rechtlich verbindlichen Auskünfte

    Irrtum vorbehalten